Rechtsanwalt

Rüdiger Fischer

Familienrecht

Seit 1992 als Rechtsanwalt tätig hat er sich frühzeitig auf das Familienrecht spezialisiert. Seit 1996 ist er Fachanwalt für Familienrecht. Auf Grund seiner langjährigen Berufserfahrung und der ständigen Fort- und Weiterbildung besitzt er umfassende Kenntnisse im Fachbereich Familienrecht. Er berät und vertritt die Interessen der Mandanten außergerichtlich und gerichtlich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland, u. a. in Ehescheidungsverfahren, in Zugewinnausgleichsverfahren und im Zusammenhang mit Ansprüchen nicht ehelicher Lebensgemeinschaften. Auch in sonstigen vermögensrechtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten vertritt er die Interessen der Mandanten wie bei der Auseinandersetzung von Ehegatteninnengesellschaften oder etwa in steuerlichen Familienangelegenheiten bei Trennung und Scheidung.

Erbrecht

Seit 2005 ist Herr Rechtsanwalt Fischer auch spezialisiert im Fachbereich Erbrecht. Er berät und vertritt die Interessen der Mandanten außergerichtlich und gerichtlich vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Er vertritt u. a. die Interessen der Mandanten bei der Gestaltung und Anfechtung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen. Er setzt für die Mandanten Erbansprüche, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüche durch oder wehrt diese ab. Er berät und begleitet den Mandanten bei der gesellschaftsrechtlichen sowie privaten Nachfolgeplanung, bei Vorsorgevollmachten, im Erbscheinsverfahren oder bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften sowie bei Auseinandersetzungsversteigerungen von Nachlassimmobilien, im Höferechtsverfahren sowie bei Nachlasspflegschaften, Nachlassinsolvenzen oder Nachlassverwaltungen.
Steuerliche Problematiken werden in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ergebnisoptimiert.

Rechtsanwalt Rüdiger Fischer betreut in unserer Kanzlei insbesondere die folgenden Rechtsgebiete: