Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der Staatsverwaltung. Kein anderes Rechtsgebiet ist so umfangreich und vielschichtig wie das Verwaltungsrecht. Im Kern geht es um Auseinandersetzungen zwischen Staat und Bürger bzw. zwischen staatlichen Stellen untereinander.

Es ist zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, dem besonderen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht zu unterscheiden. Während das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen staatlicher Verwaltung und Verwaltungsverfahren festlegt, bezieht sich das Prozessrecht insbesondere auf die gerichtliche Abwehr von staatlichen Eingriffen bzw. die Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber dem Staat.

Das besondere Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für einzelne Rechtsgebiete. Teilweise handelt es sich dabei um Bundesrecht, teilweise um Landesrecht; in einigen Rechtsgebieten, etwa dem Baurecht, bestehen sowohl bundesrechtliche als auch landesrechtliche Regelungen.

Das besondere Verwaltungsrecht umfasst unter anderem

  • Abgabenrecht
  • Ausländerrecht
  • Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht)
  • Bodenschutzrecht
  • Imissionsschutzrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Kommunalrecht
  • Kreislaufwirtschaftsrecht (Abfallrecht)
  • Öffentliches Dienstrecht (insbesondere Beamtenrecht)
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Versammlungsrecht

Trotz der Vielzahl der Rechtsgebiete gelten bestimmte allgemeingültige Prinzipien für jedes staatliche Handeln. Zum einen sind Behörden an den Vorrang des Gesetzes (kein Handeln gegen das Gesetz) und den Vorbehalt des Gesetzes (kein Handeln ohne Gesetz) gebunden. Zum anderen ist stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; in die Rechte des Bürgers darf nicht mehr als unbedingt nötig eingegriffen werden. Diese Grundsätze leiten sich aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ab.

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit erstreckt sich im Verwaltungsrecht auf

Baurecht (Bauplanungs-/Bauordnungsrecht)

  • Errichtung, Änderung, Abriss, Nutzungsänderung baulicher Anlagen
  • Abwehr bauordnungsrechtlicher Verfügungen (Nutzungsuntersagung, Stilllegung, Abriss)
  • Abwehr von Bauvorhaben eines Nachbarn
  • Überprüfung und Anfechtung von Bebauungsplänen

Kommunalrecht

  • Bürgerbegehren/Bürgerentscheide
  • Überprüfung von Ratsbeschlüssen/gemeindlichen Maßnahmen
  • Organstreitigkeiten (Inter/Intra)

Gewerberecht

  • Erteilung/Entziehung von Konzessionen
  • Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

Gaststättenrecht

  • Erteilung/Entziehung von Konzessionen
  • Zuverlässigkeit des Betreibers
  • Sperrzeiten
  • Lebensmittelhygienekontrollen

öffentliches Dienstrecht

  • Abwehr disziplinarrechtlicher Maßnahmen
  • Fürsorgepflicht des Dienstherren
  • Besoldung/Beförderung

Abgabenrecht

  • Straßenbaubeiträge
  • Anschlussgebühren/-beiträge
  • Erschließungskosten

Verkehrsrecht

  • Erteilung/Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Überprüfung der Fahreignung (insb. bei Alkohol/Drogen)
  • Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)

Staatshaftungsrecht

  • Amtshaftung/Enteignung/Entschädigung/Folgenbeseitigung

Wir vertreten Ihr Anliegen außergerichtlich und gerichtlich vor allen Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht.