Familienrecht

Das Familienrecht ist die juristische Grundlage für das Zustandekommen, den Bestand und die Lösung einer Beziehung zwischen Mann und Frau, Eltern und Kind, aber auch gleichgeschlechtlicher Lebenspartner.

Das Familienrecht beinhaltet daher u. a. Regelungen

  • zur Eheschließung
  • zu den Wirkungen der Ehe im allgemeinen
  • zum ehelichen Güterrecht
  • zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen bei Trennung und Scheidung
  • insbesondere dem Zugewinnausgleichsanspruch und
  • den vorbereitenden Auskunfts- und Belegansprüchen
  • zu den Trennungsvoraussetzungen
  • zu den Scheidungsvoraussetzungen.

Ein Schwerpunkt der familienrechtlichen Regelungen befasst sich mit Fragen zum Unterhalt, hier insbesondere

  • zum Trennungsunterhalt sowie
  • zum nachehelichen Unterhalt
  • zum Unterhalt wegen Kinderbetreuung
  • zum Unterhalt wegen Krankheit
  • zum Unterhalt wegen Alters
  • zum Unterhalt wegen Aufstockung
  • zum Unterhalt aus Billigkeitsgründen wie auch
  • zum Unterhalt nicht miteinander verheirateter Väter und Mütter
  • zum Unterhalt minderjähriger Kinder
  • zum Unterhalt volljähriger Kinder
  • zum Elternunterhalt

Es enthält auch Bestimmungen

  • zur Auseinandersetzung von gemeinsamen Grundstücken
  • zu Ehegattengesellschaften und deren Auseinandersetzung
  • zum Namensrecht
  • zur Abstammung
  • zur Vaterschaftsfeststellung
  • zur Vaterschaftsanfechtung
  • zur elterlichen Sorge
  • zum Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern
  • zur Hausratsteilung
  • zur Wohnungszuweisung

Herr Rechtsanwalt Fischer ist seit 1996 Fachanwalt für Familienrecht. Er berät Sie kompetent und umfangreich zu allen Fragen des Familienrechts und den angrenzenden Bereichen, so beispielsweise auch zu steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Vor allem bei Fragen zum Familienrecht, die das Erbrecht berühren, sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Fischer, der gleichfalls als Fachanwalt für Erbrecht tätig ist, gut beraten. Herr Rechtsanwalt Fischer steht Ihnen mit seiner langjährigen beruflichen Erfahrung auch bei der Erstellung von Eheverträgen hilfreich zur Seite mit dem Ziel, mögliche spätere Streitigkeiten zu verhindern. Ebenso entwirft er Scheidungsfolgenvereinbarungen, die von den Beteiligten häufig angestrebt werden, wenn die Bereitschaft zum gegenseitigen Nachgeben besteht und zeitnah wirtschaftlich vernünftige Lösungen erreicht werden sollen. Auch ist dies oftmals das Ziel, wenn die streitenden Beteiligten – insbesondere bei Elternverantwortung – über die Scheidung hinaus miteinander verbunden bleiben.

Herr Rechtanwalt Fischer begleitet Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Familienrecht und unterstützt Sie engagiert bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.