Inkasso
Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung im Jahre 1967 erfolgreich im Bereich des Forderungseinzugs/Inkasso für mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Privatpersonen tätig. Wir bearbeiten eingehende Inkassoaufträge unverzüglich, um eine schnelle Titulierung zu erreichen. Die Beitreibung fälliger Forderungen in möglichst kurzer Zeit ist für jeden Gewerbetreibenden und Freiberufler von besonderer Bedeutung, insbesondere um die Inanspruchnahme teurer Kontokorrentkredite zu vermeiden.
Außergerichtlich existiert die verbreitete Praxis, ein gerichtliches Mahnverfahren erst nach der dritten oder vierten Mahnung einzuleiten.
Hierdurch wird die Eintreibung der Forderung häufig unnötig verzögert, da der Schuldner einer Forderung bereits mit Ablauf einer Zahlungsfrist und spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer Rechnung in Verzug gerät. Erfahrungsgemäß nehmen viele Schuldner die Einschaltung eines Anwaltes ernst und leisten die Zahlung schon nach Zugang eines außergerichtlichen anwaltlichen Mahnschreibens oder nach Zustellung eines vom Anwalt beantragten gerichtlichen Mahnbescheides.
Aber auch nach Erstreiten eines Vollstreckungstitels ist es wichtig, frühzeitig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten und keine Zeit für die Realisierung der Forderung zu verlieren. Unsere mit dem Forderungseinzug beschäftigten Mitarbeiter bilden sich ständig fort, so dass die Bearbeitung von Inkassoaufträgen unter unserer Leitung selbständig und effizient erledigt wird.