Kaufrecht

Das Kaufrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Nahezu alles kann ge- oder verkauft werden. Unabhängig davon, ob Sie ein Auto, eine Immobilie oder ein Unternehmen kaufen, muss jeder Kaufvertrag im Kern die gleichen Bestandteile aufweisen. Es bedarf zu jedem Vertragsschluss zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme.

Die wesentlichen Bestandteile (Lat.: essentialia negotii) eines Kaufvertrages sind:

  • die Vertragsparteien
  • der Kaufgegenstand
  • der Kaufpreis

Dies gilt für Geschäfte des täglichen Lebens genauso wie für komplexe Anlagenlieferverträge. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und beim Abschluss von Kaufverträgen jeglicher Art. Wir vertreten Sie bei der Abwicklung von Kaufverträgen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Beim Abschluss und bei der Abwicklung von Kaufverträgen sind beispielhaft folgende Fragestellungen zu berücksichtigen:

I. Vertragsschluss

Mit wem wird der Kaufvertrag geschlossen?

  • Sollen beispielsweise beide Eheleute Vertragspartner werden? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich auf Verkäuferseite oder auf Käuferseite, wenn nur ein Ehepartner als Verkäufer oder Käufer auftritt?
  • Welche Bedeutung hat die Verbrauchereigenschaft und die Unternehmereigenschaft für den Vertragspartner eines Kaufvertrages?

Was ist Gegenstand des Kaufvertrages?

  • Wird beim Hauskauf eine Einbauküche, die sich in dem Haus befindet, automatisch mitverkauft?
  • Kann der Käufer eine zusätzlich benötigte Menge später zum gleichen Preis nachkaufen?

Welche gesetzlichen Formvorschriften sind zu beachten?

  • Welche Vereinbarungen sind bei einem Grundstückskaufvertrag wirksam, die nicht Bestandteil des notariell beurkundeten Kaufvertrages sind?
  • In welchen Fällen muss der Verkauf von Gesellschaftsanteilen notarielle beurkundet werden?

II. Vertragsabwicklung

Welche Anforderungen bestehen an die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins?

  • Welche Rechte bestehen, wenn kein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist?
  • Welche Rechte bestehen, wenn ein verbindlicher Liefer- und Übergabetermin nicht eingehalten wird, beispielsweise wenn der Käufer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung nicht einziehen kann, er aber seine Mietwohnung schon gekündigt hat?

Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und welche Rechte sind hiermit verbunden?

III. Gewährleistung

  • Was ist ein Mangel? Welche Anforderungen bestehen an die Vereinbarung der vertraglichen Soll-Beschaffenheit?
  • Wie oft muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden bzw. wann kann der Käufer einen Dritten mit der Behebung von Mängeln beauftragen?
  • Wer trägt die Kosten dafür, dass ein Kaufgegenstand zu einem anderen Ort zum Zwecke der Mängelbeseitigung transportiert werden muss?
  • Kann der Käufer eines Hauses oder einer Wohnung im Falle eines Bauträgervertrages bereits Mängel geltend machen, ehe ihm das Haus bzw. die Wohnung übergeben wurde?
  • Welche Nutzungsentschädigung fällt zu Lasten des Käufers beispielsweise beim Autokauf an, wenn er wegen der Mangelhaftigkeit des gekauften Fahrzeuges vom Kaufvertrag zurücktritt?

IV. Grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge

  • Welches Recht findet auf den jeweiligen Vertrag Anwendung?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen wirksam vereinbart werden?
  • Wo ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand bei grenzüberschreitenden Lieferverträgen?
  • Findet bei der Lieferung und Montage von Anlagen (z. B. Maschinen, Kraftwerke) Kaufrecht oder Werkvertragsrecht Anwendung?

Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des Kaufrechtes, nämlich

  • wenn Sie als privater Verkäufer oder Käufer einen Vertrag mit einem Unternehmen oder einem privaten Vertragspartner schließen
  • wenn Sie als Unternehmen Kauf- und Lieferverträge mit privaten Kunden oder anderen Unternehmen abschließen
  • wenn Sie ein Unternehmen verkaufen oder erwerben wollen

Wir stehen Ihnen auch dann zur Verfügung, wenn Sie Ihre Ansprüche vor ausländischen Gerichten durchsetzen müssen. Auch in diesen Fällen übernehmen wir die komplette Bearbeitung Ihrer Angelegenheit einschließlich der Korrespondenz mit einer am Ort des jeweiligen ausländischen Gerichtsstandes zu beauftragenden Anwaltskanzlei.

Ihre Ansprechpartner sind:

Rechtsanwalt Lukas Laska 
Rechtsanwalt Günter Stremmel