Die Geschichte der Kanzlei
Die Gründung der Kanzlei erfolgte am 1. September 1967 in Siegburg am Markt. Seitdem befindet sich die Kanzlei ununterbrochen in Siegburg. Die Kanzlei wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführt. Die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und anspruchsvollen Privatmandanten bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Besondere Kompetenz hat sich die Kanzlei im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Arbeitsrecht erworben. Das Erbrecht und Familienrecht einschließlich der Gestaltung von Erb-, Ehe- und Scheidungsverträgen sind seit Jahrzehnten ein Hauptaufgabengebiet unserer Kanzlei.
Neben der Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein (DAV) besteht ebenfalls die Mitgliedschaft in den DAV-Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsrecht, Baurecht und Familienrecht.