Bau- und Architektenrecht

Das private Bau- und Architektenrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, dessen Beherrschung eine langjährige praktische Erfahrung, eine frühzeitige Spezialisierung und eine permanente Fortbildung voraussetzt.

Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauvorhaben geregelt. Nur noch selten wird ein Bauvorhaben erstellt, ohne dass Mängel, Bauverzögerungen oder sonstige Konflikte auftreten. Deshalb sollte frühzeitig eine rechtzeitige und umfassende Beratung und Begleitung in Rechtsfragen in Anspruch genommen werden, um mögliches Streitpotential frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Wichtig sind dabei die Ausarbeitung von Verträgen, die auf das spezielle Bauvorhaben zugeschnitten sind und durch die die rechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten klar abgestimmt werden. Vor dem Hintergrund, dass am Bau regelmäßig eine Vielzahl von Unternehmen und Personen beteiligt sind und die Planung und Ausführung der verschiedenen Gewerke komplex ineinandergreifen, ist die schnelle und kompetente Hilfe in Konfliktfällen von größter Bedeutung. Nur dadurch wird gewährleistet, dass frühzeitig geklärt wird, welcher Planer bzw. welches ausführende Unternehmen die Verantwortung für Mängel, Bauverzögerungen etc. trägt. Zum notwendigen Bestandteil unserer Leistung im privaten Baurecht gehört die Klärung, welche Haftung der einzelnen Beteiligten besteht, welche Versicherungen mit welchem Leistungsumfang vorhanden sind und welche Regress- und Rückgriffsmöglichkeiten gegenüber den anderen am Bau Beteiligten bestehen.

Zu den Leistungen, die wir Ihnen im privaten Baurecht anbieten gehören insbesondere:

  • Rechtliche Beratung zu Bauverträgen
  • Gestaltung von Generalunternehmer- und Bauträgerverträgen
  • Klärung der Verantwortlichkeiten und bestehende Eintrittspflichten bei auftretenden Mängeln oder Ansprüchen aus Bauverzögerung
  • Verfolgung und Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Verfolgung und Abwehr von Honorar- und Werklohnansprüchen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Beratung und Durchführung von Regressprozessen, auch gegenüber anderen am Bau Beteiligten
  • Vertretung bei zivilrechtlichen Baustreitigkeiten

Das Architekten- und Ingenieurrecht ist, was die Vielfalt der Rechtsprechung und der einschlägigen Literatur betrifft, kaum noch überschaubar. Dabei geht es in erster Linie um die Haftung und das Honorar des Architekten/Ingenieurs. Durch individuelle Beratung bei der Vertragsgestaltung wird bei der dafür gebotenen besonderen Sorgfalt verhindert, dass spätere Konflikte auftreten. Sollte es dennoch zu Konflikten im Verhältnis zu Auftraggebern oder anderen am Bau Beteiligten kommen, erfordert die anwaltliche Vertretung im Architekten- und Ingenieurrecht nicht nur die besondere rechtliche Spezialisierung, sondern auch die langjährige Erfahrung im baurechtlichen Bereich mit den damit verbundenen Wissen über Bauabläufe und technische Fragen. Weiterhin gewinnt das Architektenurheberrecht als Teilgebiet des Architekten- und Ingenieurrechts zunehmend an Bedeutung. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf neue Bauvorhaben, die aufgrund ihrer individuellen Planung Urheberrechtsschutz genießen können. Sanierungs- und Umbauvorhaben haben – bezogen auf das Urheberrecht – ein hohes Konfliktpotential, da mit den Sanierungen und Umbauten nicht selten das Urheberrecht des Ursprungsarchitekten beeinträchtigt wird.

Wir bieten Ihnen im Bereich des Architekten- und Ingenieurrecht folgende Leistungen an:

  • Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen für:
    • Auftragnehmer und Auftraggeber
    • Subplaner
    • Generalplaner
    • Fachingenieur
  • Geltendmachung und Abwehr von Architekten- sowie Ingenieur-Honorarforderungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Urheberansprüchen (z. B. außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- bzw. Schadensersatzansprüchen)