Erbrecht

Mit erbrechtlichen Fragen wird man häufig konfrontiert, wenn ein Ehegatte, Partner oder ein Angehöriger verstirbt. Hier stellen sich dann oft eine Vielzahl von erbrechtlichen, zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, zu deren Beantwortung man kompetenten Rat und Unterstützung benötigt.

  • Wer wird nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe?
  • Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat die gesetzliche Erbfolge?
  • Welche steuerrechtlichen Konsequenzen hat die gewillkürte Erbfolge?
  • Wurde von dieser gesetzlichen Erbfolge etwa durch Testament oder Erbvertrag abgewichen?
  • Wie erfahre ich, ob der Erblasser seinen letzten Willen niedergelegt hat?
  • Muss ich die Erbschaft annehmen oder ist es besser, sie auszuschlagen?
  • Bestehen hier Fristen?
  • Wie erfahre ich, welches Vermögen hinterlassen wurde?
  • Hafte ich für Schulden des Erblassers?
  • Entspricht der Wortlaut des Testaments oder Erbvertrages dem wirklichen Willen des Erblassers?
  • Kann man das Testament oder den Erbvertrag anfechten und wenn ja, was passiert dann?
  • Wie setze ich Ansprüche am Nachlass als Miterbe, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigter durch?
  • Was passiert mit lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, bestehen hier zu meinen Gunsten oder zu meinen Lasten Ansprüche, und wenn ja, gegen wen?
  • Wie setzt man den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände bei Bestehen einer Miterbengemeinschaft auseinander?

Auch bei der erbrechtlichen Nachfolgeplanung, also der Regelung des eigenen Nachlasses, stellen sich vielfältige erbrechtliche, zivilrechtliche und auch steuerrechtliche Fragen, die ohne kompetente Beratung und Unterstützung nicht optimiert gelöst werden können.

  • Wie ist eigentlich die gesetzliche Erbfolge?
  • Wer erhält danach was und mit welchem Anteil am Nachlass, wenn ich nichts regele?
  • Welche erbschaftssteuerrechtlichen Konsequenzen hat die gesetzliche Erbfolge?
  • Welche erbschaftssteuerrechtlichen Konsequenzen hat die gewillkürte Erbfolge?
  • Ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Teile meines Vermögens, beispielsweise meinen Betrieb oder mein Grundvermögen zu übertragen?
  • Löst das eventuell Ansprüche übergangener Angehöriger aus?
  • Was passiert im Todesfall mit meinen Vermögenswerten, insbesondere meinem Betrieb
  • Welche Konsequenzen hat eine erbrechtliche Nachfolgeplanung?
  • Wie verhindere ich, dass nach meinem Ableben mein Vermögen, insbesondere mein Betrieb zerschlagen wird?
  • Kann man die Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten beschränken oder ausschließen?
  • Was passiert zivil- und steuerrechtlich, wenn ich durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge abweiche?

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bereits vor Eintritt des Erbfalles bei der erbrechtlichen Nachfolgeplanung, wie auch bei der Gestaltung von Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten unter Eheleuten (insbesondere dem Berliner Testament) und auch bei der Abänderung und Anpassung letztwilliger Verfügungen wegen geänderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnissen.

Bei Eintritt des Erbfalles verfolgen wir die Ansprüche der Mandanten als Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer oder als Pflichtteilsberechtigte außergerichtlich und gerichtlich. So vertreten wir unter anderem die Interessen der Mandanten bei der Beantragung des Erbscheins, bei der Einholung von Auskünften zum Nachlassvermögen, bei der Testamentsanfechtung, in Fällen der Testamentsvollstreckung (beispielsweise bei minderjährigen Erben), im Rahmen der Erbauseinandersetzung unter Miterben, bei Nachlassinsolvenzen oder Teilungsversteigerungen.Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Fischer, ist Fachanwalt für Erbrecht und zugleich Fachanwalt für Familienrecht. Er berät und unterstützt Sie außergerichtlich und gerichtlich kompetent und erfahren bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.