Arbeitsrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt einem so starken Wandel durch die sich immer wieder ändernde Rechtsprechung, wie das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht wird maßgeblich beeinflusst durch das Europäische Primärrecht und die darauf basierende nationale Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien. Hierzu gehören beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 oder aber die Vorschrift des § 613 a BGB, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Betriebsübergang regelt. Soweit deutsche Arbeitsgesetze auf Grund von EU-Richtlinien vom Bundestag verabschiedet worden sind, ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Auslegung dieser Gesetze in letzter Instanz zuständig. Zwingende Voraussetzung für die interessengerechte Vertretung im Arbeitsrecht ist daher die Kenntnis und ständige Auseinandersetzung mit der sich immer wieder ändernden aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Arbeitsrecht unterliegt auch einem ständigen gesetzgeberischen Wandel, wie folgende Beispiele zeigen:

  • zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • zum 01.04.2017 in Kraft tretende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
  • Entgelttransparenzgesetz, das nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch im Jahre 2017 während der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten soll

Durch die ständige Fortbildung im Arbeitsrecht gewährleisten wir die kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen, wobei wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertreten. Hierzu gehört die umfassende Beratung von Arbeitgebern bei Kündigungsentscheidungen genauso wie die Vertretung von Arbeitnehmern in Kündigungsschutzprozessen.

Im Arbeitsrecht spielt der Zeitfaktor häufig eine große Rolle:

So muss eine fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigung muss binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung vor dem zuständigen Arbeitsgericht mit der Kündigungsschutzklage angefochten werden. Diesem Zeitfaktor tragen wir dadurch Rechnung, dass arbeitsrechtliche Mandate von uns mit besonderer Priorität bearbeitet werden.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Gestaltung von Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie von Betriebsvereinbarungen
  • Beratung beim Ausspruch von Kündigungen
  • Beratung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen
  • Betreuung von Umstrukturierungen, Reorganisationen und Betriebsübergängen
  • Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
  • Planung und Durchführung von personalrelevanten Unternehmerentscheidungen
  • Geltendmachung von Zahlungsansprüchen (rückständigem Arbeitslohn)
  • Geltendmachung von Ansprüchen, die auf einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nämlich die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beruhen
  • Einführung moderner Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
  • Ausspruch von arbeitsrechtlichen Abmahnungen und der Reaktion auf arbeitsrechtliche Abmahnungen