Verkehrsrecht

Das Verkehrszivilrecht befasst sich – im Gegensatz zum öffentlichen Straßenverkehrsrecht – mit den haftungsrechtlichen Fragen bei einem Verkehrsunfall. Grundsätzlich gilt im deutschen Schadensersatzrecht der Grundsatz der „Verschuldenshaftung“, das heißt, es haftet im Schadensfalle derjenige, dem eine für den Schaden ursächliche schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Eine Verschuldenshaftung beim Halter eines Fahrzeugs kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist oder es einer verkehrsuntüchtigen Person überlassen wird. Daneben kommt auch die Haftung des Fahrers in Betracht, wenn dieser vorsätzlich oder fahrlässig einen Unfall verursacht.

Neben der verschuldensabhängigen Haftung kennt das deutsche Recht auch eine verschuldensunabhängige „Gefährdungshaftung“. Danach können im Schadensfalle allein durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Ansprüche gegen dessen Halter, den Fahrer und die Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese sog. „Betriebsgefahr“ führt in der Regel allein deshalb zu einer (Mit-) Haftung, weil ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen wurde.

Eine Haftung scheidet aber generell aus, wenn der Unfall auf höherer Gewalt beruht. Kommt es zu einem Unfall mit mehreren Kraftfahrzeugen besteht darüber hinaus keine Schadensersatzpflicht, wenn der Unfall durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht wurde. Unabwendbarkeit liegt vor, wenn auch ein „Idealfahrer“ den Unfall nicht hätte verhindern können.

Zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne gehört auch das Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere das Strafgesetzbuch und die Straßenverkehrsordnung. Häufig geht es dabei um

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unfallflucht
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfall
  • Abwicklung von Verkehrsunfällen im Inland mit einem ausländischen Unfallgegner und im Ausland
  • Beratung im Schadensfalle, Koordination der weiteren Vorgehensweise, insbesondere bei Totalschaden
  • Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch vor Gericht
  • Beratung und Vertretung bei drohendem Verlust des Führerscheins oder der Fahrerlaubnis
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen